Arbeitsrecht


Unsere Kompetenz

Unsere Kompetenz, basiert auf einer ständig aktualisierten Kenntnis des sich immerfort umwandelnden französischen Arbeitsrechts, umfasst sowohl die Beratung von Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Themen als auch die Behandlung von individuellen und kollektiven Arbeitsstreitigkeiten. Schwerpunkt unserer Praxis ist unter anderen die Anpassung der Arbeitswelt an die Neue Informations- und Kommunikationstechnik (NICT) und an die steigernden Compliance- Anforderungen. Mit einer Mandantschaft zusammengesetzt aus sowohl französischen Gesellschaften als auch ausländischen Unternehmen verfügen wir über weitgehende Erfahrung im Hinblick auf die Bedürfnisse von ausländischen Unternehmen in Frankreich, insbesondere im Bereich internationale Mobilitätsfragen.


Dienstleistungen

- Verfassung von Verträgen und Sonderklauseln (Wettbewerbsverbot, Arbeitsplatzsicherheit, Kündigungsoptimierung, Mobilität, variable Vergütung, Arbeitszeit, Vollmachten usw.)

- Durchsetzung der Arbeitszeitregelung und Verfassung diesbezüglicher Haustarifverträge

- Verfolgung der Verhältnisse mit der Personalvertretung: Vorbereitung von Versammlungen, Unterstützung bei kollektiven Verhandlungen, Verfassung von Haustarifverträgen

- Verfolgung von streikbezogenen Streitigkeiten und Verhandlungen, Unterstützung bei der Veranstaltung von Personalvertretungswahlen, Vertretung von wegen Behinderung der Arbeit der Personalvertretern strafrechtlich verfolgten Unternehmensleitern

- Verfolgung der Auswirkung der neuen Technik auf individuelle und kollektive Verhältnisse: Cyber-Überwachung, Biometrik, Geolokalisierung, Intranet, eWahlen, Beziehungen zur CNIL

- Verfolgung der Verhältnisse zwischen Arbeits- und Urheberrecht (Arbeitnehmererfindungen usw.)

- Organisation von Entsendungen ins Ausland und der anschließenden Rückkehr in die Heimat, Einrichtung von Outsourcing- und Offshore-Lösungen

- Einrichtung von vorgeschriebenen und freiwilligen Gewinnbeteiligungs-plänen sowie Arbeitnehmersparplänen

- Beratung zum Thema Disziplinarrecht, Verfassung von Geschäftsordnungen, Durchführung von Disziplinarverfahren

- Beratung bei Diskriminierungs- und Belästigungsfällen

- Durchführung von individuellen Kündigungen und Massenentlassungen: Verfassung von Aufhebungsverträgen und Vergleichsvereinbarungen unter Berücksichtigung der Besteuerung der Vergleichsabfindung, Erarbeitung von Sozialplänen, Durchführung von Sonderverfahren für geschützte Arbeitnehmer (Personalvertretung), Bearbeitung von außerordentlichen Streitigkeiten vor den Zivilgerichten

- Befassung mit Streitigkeiten mit der URSSAF

- Behandlung der Folgen von Arbeitsunfällen (Vollmachten, straf- und sozialversicherungsrechtliche Streitigkeiten).


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Zum Beispiel

- Durchführung von Umstrukturierungen für mehrere Großindustriekonzerne (Aktenvorbereitung, Verfassung von rechtlichen Bewertungen, Erarbeitung von Sozialplänen, Entwicklung von Begleitmaßnahmen und freiwilligen Pensionierungs- bzw. Kündigungsplänen)

- Studie der Organisation der Arbeitszeit zwecks Anpassung an die häufigen Gesetzgebungsreformen des französischen Arbeitsrechts

- Prüfung von individuellen und kollektiven Arbeitsverhältnissen: Lagebeurteilung, Risikoermittlung und Unterbreitung von Optimierungs- und Anpassungsmaßnahmen

- Unterstützung bei den Verhandlungen für die Einstellung, die Kündigung, die Pensionierung oder den Rücktritt von Personal, insbesondere von Führungskräften und leitenden Angestellten (Regelung des gleichzeitigen Besitzes der Arbeitnehmer-/Bevollmächtigtenstellung)

- Organisation der Entsendung von Personal ins Ausland

- Verteidigung vor den Arbeitsgerichten (erstinstanzliche Verfahren und Berufungsverfahren) und den anderen für arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten zuständigen Gerichten

- Regelmäßige Teilnahme an Management-Workshops zum Thema Personalleitungsstrategien, die internationale Umwandlung der Personalleitungsaufgaben, Jobs- und Karriereführung, die Sicherung der Arbeitsverhältnisse und Compliance


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