Covid-19 Minsterrat 25 Verordnungen

Ministerrat 25 Verordnungen


Im Rahmen des Gesundheitsnotstandgesetzes vom 23. März 2020 (Nr. 2020-290), das gestern im frz. Amtsblatt verkündet wurde, wurden heute im Ministerrat 25 Verordnungen verabschiedet. Drei davon betreffen arbeitsrechtliche Maßnahmen.

Unten finden Sie unsere Kommentare dazu. Aus Gründen der Lesbarkeit unserer Kommentare beziehen sich die kursiv gedruckten Teile auf Klarstellungen, die die Regierung zum Gesetz vom 23. März vorgenommen hat.

 

  1. Bezahlte Urlaubs- und Ruhetage, Arbeitszeiten
  • Bezahlter Urlaub

Der Arbeitgeber kann im Rahmen einer Branchen- oder Betriebsvereinbarung die Daten für bezahlten Urlaub von bis zu 6 Arbeitstagen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem vollen Tag festlegen.

Bereits genommene Urlaubstage müssen zu den festgelegten Daten genommen werden, aber der Arbeitgeber kann das Datum unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem vollen Tag (in diesem Fall auch bis zu 6 Arbeitstage) ändern.

Die abzuschließende Betriebs- oder Branchenvereinbarung kann auch die Möglichkeit vorsehen, dass der Arbeitgeber den bezahlten Urlaub ohne Zustimmung der Arbeitnehmer aufteilt  und dass er für verheiratete Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer mit einer frz. Lebenspartnerschaft (PACS), die im selben Unternehmen arbeiten, unterschiedliche Urlaubsdaten festlegt.

Der geltende Zeitraum der auferlegten oder geänderten Urlaube darf nicht über den 31. Dezember 2020 hinausgehen.

  • Arbeitszeitverkürzung (RTT) und Ruhetage

Es ist auch möglich, ohne Tarifvertrag die in den Paketvereinbarungen vorgesehenen RTT-Tage/Ruhetage und die einem Zeitsparkonto zugewiesenen Ruhetage unter Einhaltung einer Frist von einem vollen Tag aufzuerlegen oder zu ändern.

Der geltende Zeitraum für auferlegte oder geänderte Ruhetage darf nicht über den 31. Dezember 2020 hinausgehen, und die Anzahl der gemäß dieser Bestimmung auferlegten Ruhetage darf 10 nicht überschreiten. 

  

  • Ausnahmeregelungen für die Arbeitszeit

Unternehmen in Sektoren, „die für die nationale Sicherheit oder die Kontinuität des wirtschaftlichen und sozialen Lebens besonders notwendig sind“, die von einem Erlass festgelegt werden, können nach Unterrichtung des CSE (Sozial – und Wirtschaftsausschuss) und der Direccte (Regionaldirektion für Unternehmen, Wettbewerb, Verbraucherfragen, Arbeit und Beschäftigung):

  • die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden festlegen (Anmerkung der Redaktion: gegenüber 10 Stunden derzeit);
  • die Dauer der Nachtarbeit auf 12 Stunden pro Tag erhöhen (Anmerkung der Redaktion: gegenüber 8 Stunden derzeit);
  • die tägliche Ruhezeit auf 9 aufeinanderfolgende Stunden verkürzen (Anmerkung der Redaktion: gegenüber 11 Stunden derzeit);
  • die Arbeitswoche auf 60 Stunden (Anmerkung der Redaktion: gegenüber 48 Stunden derzeit) und auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche über einen Zeitraum von 12 aufeinander folgenden Wochen erhöhen (Anmerkung der Redaktion: gegenüber 44 Stunden derzeit);
  • die Dauer der Nachtarbeit, berechnet über einen Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Wochen, auf 44 Stunden erhöhen (Anmerkung der Redaktion: gegenüber 40 Stunden derzeit);

Diese Ausnahmeregelungen treten am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

  1. Ersatzeinkommen

 

Die Arbeitssuchenden, deren Ansprüche auf Entschädigung aus der Arbeitslosenversicherung seit dem 12. März 2020 erschöpft sind oder deren Ansprüche bis zum 31. Juli 2020 erschöpft sein werden, haben Anspruch auf eine Verlängerung des Versicherungsschutzes für einen von einem kommenden Erlass festzulegenden Zeitraum.

 

  1. Auszahlung von Beträgen aus Erfolg- und Gewinnbeteiligungsvereinbarungen für 2019

 

Die im Rahmen dieser Vereinbarungen fälligen Beträge, die grundsätzlich „vor dem ersten Tag des sechsten Monats nach Ende“ des Haushaltsjahres, auf das sie sich beziehen, zu zahlen sind, können nicht mehr vor dem 1. Juni 2020, sondern spätestens bis zum 31. Dezember 2020 beglichen werden. Diese Bestimmung betrifft Unternehmen mit einem Geschäftsjahr, das auf dem Kalenderjahr basiert.

 

Weitere Verordnungen oder Erlasse sollen in Kürze erlassen werden.

 

 

Das Arbeitsrecht-Team

Lmt Avocats