Das Recht auf „Abschalten“ im französischen Arbeitsrecht


Die Verabschiedung des Gesetzes „Loi Travail“ vom 08. August 2016 (gewöhnlich „Loi El Khomri“ genannt) war erzwungen, indes bestätigte es in dessen Artikel 55 das Recht der Arbeitnehmer auf „Abschalten“. Anders als zahlreiche andere Vorschriften, die sowohl Politiker als auch Sozialpartner ärgerten, war dieses seit langem allgemein gebilligt und erwartet, sowohl aus Arbeitnehmer- als auch aus Arbeitgebersicht, wie Christian Connor und Marine Gardic in ihrem Artikel „Aufsehen erregendes Debüt des Rechts auf ‚Abschalten‘ im französischen Arbeitsrecht“ (Contact, Chambre franco-allemande de commerce et d’industrie, janvier-février 2017) darlegen.

 

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