Bei Verkehrsdelikten muss der Arbeitgeber die Identität der betroffenen Arbeitnehmer angeben


Am 12. Oktober 2016 verabschiedete das französische Parlament das Gesetz “Loi de modernisation de la Justice du XXIe siècle” zur Modernisierung der Justiz. Valérie Tromas und Christian Connor berichten über dessen Artikel 34, der Artikel L121-6 der französischen Straßenverkehrsordnung ändert und damit die Behandlung von Verkehrsdelikten, die mit Dienstwagen begangen werden, völlig verändert.

 

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