Sport und Streit


Für die Sportwelt sind die staatlichen Gerichte und deren Verfahren nie für die Beilegung sportrechtlicher Streitigkeiten geeignet gewesen. Dafür können sich die Akteure der Sportwelt wohl nicht dem Gesetz entziehen, und die Föderationsjustiz kann nur der erste Schritt sein, der der stattsgerichtliche Aufsicht unterliegt. In ihrem Artikel „Les athlètes et le conflit : Le juge, l’arbitre, le conciliateur déjà dans la course, le médiateur sur la ligne de départ“ (La Revue de l'ACE, décembre 2016, n° 138) beschreiben Jean-Yves Foucard und seine Kollegin Catherine Peulvé die verschiedenen Streitbeilegungsmöglichtkeiten, die den Akteuren der Sportwelt zur Verfügung stehen.

 

>> Artikel herunterladen: Französisch