Quellensteuer und negative Immobilieneinkünfte: Wann soll ich geplante Arbeiten durchführen?


Die Quellenbesteuerung von ab dem 01. Januar 2018 eingenommenen Einkommen wird nicht neutral sein im Hinblick auf die Berechnung von negativen Immobilieneinkünfte.

In seinem Artikel „Prélèvement à la source et déficit foncier : Quand réaliser des travaux ?“ (Expression Acheter-Louer.Fr, n° 56, mai-juin 2017), Réginald Legenre, Of Counsel, analysiert die Auswirkung von Arbeiten auf die Einkommensteuer ihrer Art und ihrem Zeitpunkt nach.

 

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