Mieter ohne Versicherung: Haftung des Immobilienmaklers?


Am 31. März 2016 erkannte der Cour de cassation (Frankreichs oberstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit) für Recht, dass der Immobilienmakler für den Versicherungsmangel des Mieters nach der ersten Vertragsverlängerung nicht haftet, wenn sich sein Auftrag auf die bloße Unterzeichnung eines Mietvertrags beschränkte. In seinem Artikel „La responsabilité de l’agent immobilier à raison du défaut d’assurance du locataire“ (Expression Acheter-Louer.fr n°53 novembre/décembre 2016) erforscht Jérôme Rousselle die Hintergründe dieser Entscheidung.

 

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