Immobilienmakler: Weiterbildungs- und Geldwäschebekämpfungspflicht


Laut dem am 01. April 2016 inkraftgetretenen französischen „ALUR“-Gesetz vom 24. März 2014 unterliegen jetzt alle Immobilienmakler einer Weiterbildungspflicht. In ihrem Artikel „L’agent immobilier doit se former à la lutte contre le blanchiment“ (Expression Acheter-Louer.Fr, n° 50 mai/juin 2016) schlagen Christophe Héry und Jérôme Rousselle Immobilienmaklern vor, diese neue Pflicht auszunutzen, um sich im Hinblick auf ihre Geldwäschebekämpfungspflicht ausbilden zu lassen.

 

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