Die Mietgarantie als Grund für eine Immobilienpreisermäßigung


Der Conseil d’État bestätigte vor kurzem, dass eine Mietgarantie grundsätzlich eine Erfüllungsbedingung darstellt, die eine Ermäßigung des ursprünglich vereinbarten Immobilienkaufpreises rechtfertigt. In seinem Artikel „Une garantie de loyer est une réduction du prix de vente de l’immeuble“ (Expression Acheter-Louer.Fr, n° 53 novembre/décembre 2016) analysiert Réginald Legenre, Of Counsel, diese Entscheidung im Hinblick auf die Mehrwertsteuer.

 

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