Der Conseil d’État schränkt die „Quemener“-Rechtsprechung ein


Laut der „Quemener“-Rechtsprechung des französischen Conseil d'État (CE 16 février 2000 n° 133296) unterliegt die Berechnung des Veräußerungsgewinnes, den ein Teilhaber an einer Personengesellschaft bei der Abtretung seiner Anteile erzielt, zwecks Vermeidung von Doppelbesteuerung oder -abzug einer Anpassung des Einstandspreises – laut den französischen Steuerbehörden insbesondere dann, wenn eine Immobiliengesellschaft des bürgerlichen Rechts (SCI) durch Verschmelzung aufgelöst wird. In seinem Artkel „Le Conseil d’État limite l’application de la jurisprudence ‚Quemener‘“ (Expression Acheter-Louer.Fr, n° 52 septembre/octobre 2016) berichtet Réginald Legenre über eine neue Entscheidung Frankreichs obersten Verwaltungsgerichts (CE 6 juillet 2016 n° 377904 et 377906 Lupa), wodurch diese Rechtsprechung insofern eingeschränkt wird, als sie nur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der verschmelzenden Gesellschaft dienen kann.

 

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